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Kosten

Die Kosten für die Tätigkeit des Rechtsanwalts sind in der Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG) geregelt.

Für rechtsanwaltliche Beratung und außergerichtliche Vertretung (beispielsweise in Widerspruchsverfahren) besteht bei geringem Einkommen (insbesondere Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe) die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein bei Ihrem örtlichen Amtsgericht zu  beantragen. Hierfür müssen Sie in der Regel Ihren Personalausweis sowie aktuellen Leistungsbescheid oder Kontoauszüge bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts vorlegen.

Gewährt Ihnen das Amtsgericht Beratungshilfe, werden die außergerichtlichen Kosten bis auf einen Eigenanteil von 10,00 € von der Staatskasse getragen.

Für Gerichtsverfahren kann Prozesskostenhilfe beim örtlich und sachlich zuständigen Gericht beantragt werden.

Über Einzelheiten in Kostenfragen berate ich Sie gerne vorab.

 

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